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Passagieransprüche |
Vorgangsweise bei Unfällen an BordWas kann der Reeder tun, wenn sich ein Passagier verletzt? Bei Passagierverletzungen können zwei getrennte Maßnahmen ergriffen werden, und zwar: - Versorgung des PassagiersDie Betreuung des verletzten Passagiers und seiner Angehörigen bzw. Reisebegleiter steht an erster Stelle. - Ausreichende Aufzeichnungen zu Akten nehmenAn zweiter Stelle ist auf eine umfassende, schriftliche Berichterstattung über die Umstände des Unfalls zu achten, um Sie und Ihre Mannschaft gegen etwaige Ansprüche des Passagiers zu schützen. Beide Maßnahmen setzen eine zweckdienliche Ausbildung voraus, da Passagierunfälle selbst auf gut geleiteten Schiffen vorkommen und es daher wichtig ist, dass jeder genau weiß, was bei einem Unfall von ihm erwartet wird. - Versorgung des PassagiersDie Versorgung von Verletzten und ihren Verwandten ist die schwierigste Aufgabe in Bezug auf Passagieransprüche. Unterstützung des Passagiers
Man muss einem verletzten Passagier, der an Schmerzen leidet und unter Schock steht, Unterstützung bieten. Wenn man dies unterlässt und den Passagier ignoriert, kann nach unseren Erfahrungen ein Anspruch geradezu garantiert werden. Denn wenn man einen verletzten Passagier sich selbst überlässt, dann schlagen seine Gefühle und Empfindungen zwangsläufig in Ärger und Verstimmung über das Schiff, den Reeder und die Mannschaft um. Ihre Mannschaft muss nicht nur in erster Hilfe, sondern auch im Umgang mit Menschen unterrichtet werden - eine besonders heikle Aufgabe, die Takt und Geduld fordert. Passagiere dürfen nie den Eindruck erhalten, dass ihre Verletzung als geringfügig beurteilt wird. Sie muss ernst genommen werden. Es ist wichtig, dass der Kapitän oder ein anderer Vorgesetzter sich die Zeit zu einem Besuch des Verletzten nimmt, um Mitgefühl zu zeigen und sich um sein Wohlergehen und seine Betreuung zu kümmern. Man sollte verletzte Passagier nie allein lassen, sondern sympathische Besatzungsmitglieder mit ihrer Vollzeit-Betreuung beauftragen, solange diese Passagiere an Bord bleiben. Ärztliche BeratungWir haben bei Passagierverletzungen durch Bordunfälle die Erfahrung gemacht, dass Clubmitglieder kritisiert worden sind, weil sie für Verletzungen, die der Mannschaft gar nicht ernsthaft erschienen, keine ärztliche Beratung einholten. Wenn ein Passagier verletzt wird, sollte in Betracht gezogen werden, eine ärztliche Beratung einzuholen. Kleineren Betriebsgesellschaften wird geraten, die Telefonnummern der lokalen Unfallstationen an Bord zu führen. Besprechungen über Haftungsfragen vermeidenDie mit der Betreuung von Unfallopfern beauftragten Besatzungsmitglieder sollten angewiesen werden, Besprechungen über Haftungsfragen mit dem Passagier, seinen Bekannten oder seiner Familie möglichst zu vermeiden. Sie sollten insbesondere jede Feststellung unterlassen, die auf eine mögliche Schuld des Schiffs oder der Mannschaft schließen lässt. Andererseits sollten sie dem Passagier aber auch nicht nahe legen, dass er daran Schuld war, da keiner gerne ins Unrecht gesetzt wird. Dies ist häufig eine schwierige Sache, denn der Reeder muss akzeptieren, dass er für das Wohlergehen sein Passagiers verantwortlich bleibt, selbst wenn das Schiff nicht für den Unfall haftbar ist. Besprechungen über Haftungsfragen mit dem Passagier, seinen Bekannten oder seiner Familie sind möglichst zu vermeiden. Freundliche Beziehungen anknüpfenMan würde ggf. eher seinen Feind als seinen Freund verklagen. Deshalb ist es wichtig, dass sich das mit der Betreuung des verletzten Passagiers beauftragte Besatzungsmitglied bemüht, freundliche Beziehungen zu bilden. Wenn ein Passagier ärztliche Behandlung an Land benötigt, würden wir empfehlen, dass er von einem Besatzungsmitglied zum Krankenhaus oder zur Klinik gebracht wird. Das Besatzungsmitglied sollte sein Möglichstes tun, um etwaige Sorgen oder Ängste des Passagiers zu erleichtern, indem es beispielsweise für Kontakt mit Verwandten sorgt. Im Allgemeinen sollten Sie sich jedoch nicht im Voraus zur Bestreitung der Behandlungskosten verpflichten, sofern Sie nicht offensichtlich für den Unfall verantwortlich sind. Der Zweck dieser Bemühungen ist, den Eindruck zu geben, dass Sie und Ihre Gesellschaft ‘nette Leute’ sind, da nette Leute meistens nicht verklagt werden. Ferner würden wir unter geeigneten Umständen empfehlen, in Betracht zu ziehen, den Passagier nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Klinik ggf. zum Hotel, nach Hause oder woanders hin zu begleiten und vor dem Abschied sicherzustellen, dass er dort gut versorgt ist. Der Zweck dieser Bemühungen ist, den Eindruck zu geben, dass Sie und Ihre Gesellschaft ‘nette Leute’ sind, da nette Leute meistens nicht verklagt werden. Die dem Passagier zur Seite stehenden Besatzungsmitglieder oder Repräsentanten sollten gebeten werden, nach einigen Tagen wieder Kontakt aufzunehmen um festzustellen, wie es dem Passagier geht. Auch diese Bemühungen sollen Anteilnahme und Mitgefühl bekunden, ohne auf irgendeine Weise den Eindruck zu hinterlassen, dass das Schiff die Schuld trägt. Solche Situationen können häufig durch Äußerungen von Mitgefühl bedeutend entschärft werden, ohne die Haftung anzuerkennen. Beschädigte Kleidung oder Sachen, sowie andere finanzielle Verluste sollten unter keinen Umständen ignoriert werden, da sie einen Ersatzanspruch auslösen können. Dagegen kann ein potenzieller Anspruch häufig im Keim erstickt werden, wenn man sofort Ersatz anbietet oder ggf. die chemischen Reinigungskosten übernimmt. Betreuung von VerwandtenBeim Umgang mit verletzten Passagieren dürfen unter keinen Umständen ihre Verwandten vernachlässigt werden. Wir haben oft festgestellt, dass der Anspruch aus Verlegenheit nicht vom Verletzten sondern von fürsorglichen Verwandten, besonders Ehegatten, gestellt wird. Man sollte bei jedem Kontakt mit dem Anspruchsteller und seinen Freunden oder seiner Familie sorgfältig zuhören, um potenzielle Probleme von vornherein zu identifizieren und anzupacken, ehe sie sich voll entfalten. Sie sollten sich stets bemühen, die Situation vom Standpunkt des Passagiers zu betrachten. Überlegen Sie sich, wie Sie am liebsten behandelt würden, wenn Ihnen das zugestoßen wäre, und behandeln Sie Ihre Passagiere möglichst dementsprechend. Überlegen Sie sich ferner, was Sie stören und verärgern würde, und bemühen Sie sich, mit Ihren Passagieren nicht auf diese Weise umzugehen. Sie sollten sich stets bemühen, die Situation vom Standpunkt des Passagiers zu betrachten. Die Kosten, die durch die eine derartige Versorgung von Passagieren entstehen, sind verglichen mit den Kosten eines einzigen Gerichtsverfahrens absolut minimal. Es lohnt sich, daran zu denken, dass die Anwaltsgebühren bei Bagatellunfällen häufig viel höher sind als die eigentliche Anspruchshöhe. - Ausreichende Aufzeichnungen zu Akten nehmenWir haben bereits darauf hingewiesen, dass sich die Gerichte den Personen gegenüber, die eine Verletzung an Bord eines Schiffs geltend machen, ständig sympathischer verhalten. Das Logbuch
Eine der für uns schwierigsten Situationen tritt ein, wenn ein Reeder lange nach dem Vorfall vor Gericht geladen wird, um einen Schadenersatzanspruch für einen vor etlichen Monaten eingetretenen Vorfall zu bestreiten, der weder untersucht noch protokolliert worden ist. Unter diesen Umständen ist es häufig schwierig, irgendeine Person zu finden, die sich an den Vorfall noch so deutlich erinnert, um darüber auszusagen und die klägerischen Behauptungen zu widerlegen. Es ist deshalb äußerst wichtig, selbst die geringfügigsten Verletzungen an Bord eines Schiffs zu protokollieren, ganz gleich wie knapp, und die Wetterbedingungen sowie Seestärke ordnungsgemäß im Logbuch einzutragen. Zeugen
Besatzungsmitglieder sollten angewiesen werden, hinlängliche Einzelheiten über die Umstände des Unfalls zu notieren und diese Notizen zu behalten, damit sie sich an diese Ereignisse deutlich erinnern und den zur Wahrnehmung Ihrer Interessen herangezogenen Anwälten ggf. eine förmliche Erklärung ausstellen können. Verhältnisse an der UnfallstelleDie Unfallstelle sollte sorgfältig untersucht werden, um den Zustand der Decksflächen, Beleuchtung u. dgl. festzuhalten. Wenn möglich, sollte dieser Bereich sofort nach dem Unfall fotografiert werden. Wir würden Ihnen den Rat geben, dafür zu sorgen, dass jedes Schiff einen Fotoapparat hat. Ein "Wegwerfapparat" mit Blitzlicht ist ideal für diesen Zweck geeignet. Wenn ein Versagen der Schiffsausrüstung zum Vorfall beigetragen hat, sollten die betroffenen Sachen zur weiteren Untersuchung sorgfältig aufbewahrt werden. VerletzungseinzelheitenEs sollten vollständige Einzelheiten über den Verletzten, sowie die Faktoren notiert werden, die u. U. am Unfall mitgewirkt haben, wie Körperbehinderung, Betrunkenheit, ungeeignete Bekleidung oder Schuhe. Es sollte so genau wie möglich festgehalten werden, welche Verletzungen der Passagier erlitten hat und wie sie an Bord des Schiffs behandelt wurden, ob durch einen Arzt oder durch erste Hilfe. Die Hilfeleistenden sollten identifiziert werden. Es sollte genau aufgeschrieben werden, wann und wie der Passagier das Schiff verlässt, wohin er sich begibt, z. B. zu einem Hotel, einem Krankenhaus oder einer Klinik bzw. nach Hause. Ferner sollten alle Bemerkungen des Passagiers sorgfältig aufgeschrieben werden, wie z.B.: "Ich hätte vorsichtiger sein sollen", oder "ich habe nicht aufgepasst, wo ich hinging". UnfallberichtvordruckDer Club-Vordruck für Passagierunfallberichte
zählt die wichtigsten
Informationen auf, die niedergeschrieben werden sollten. Dieser Berichtvordruck
befindet sich unter Anhang 4 und kann ferner von unserer Website www.shipownersclub.com heruntergeladen werden. Wir möchten betonen, dass Mitglieder nicht
verpflichtet sind, unseren Vordruck zu benutzen. Wir haben überhaupt
nichts gegen Ihren eigenen Vordruck. Das Club-Format verdeutlicht aber
den Mindestumfang der erforderlichen Informationen. Erfahrungsgemäß lohnt
es sich in vielen Fällen, einen Passagier um einen schriftlichen
Bericht über die zum Unfall führenden Ereignisse zu bitten.
Ein derartiger Bericht hat mehrere Vorteile, wie die Möglichkeit,
sich nicht nur an den Schiffsstab, sondern auch an höhere Funktionsträger
der Gesellschaft zu wenden, um sich Luft zu machen. |
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